3. Juni 2025 Lesezeit: 2 Min.

Amazon-Steuerchaos im Februar 2025: Was passiert ist und wie Amainvoice hilft

Amazon-Steuerchaos im Februar 2025: Was passiert ist und wie Amainvoice hilft

Am 21. Februar 2025 hat ein technischer Fehler im Amazon VCS (Umsatzsteuerberechnungsservice) dazu geführt, dass bei vielen EU-weiten Verkäufen an Privatkunden keine Umsatzsteuer berechnet wurde. Besonders betroffen waren grenzüberschreitende Lieferungen innerhalb der EU – zum Beispiel aus einem deutschen Lager an einen Endkunden in Österreich.

Dadurch entstanden falsche Rechnungen, was wiederum eine fehlerhafte Meldung im OSS-Verfahren zur Folge hatte. Die Konsequenz: Amazon-Verkäufer liefen Gefahr, ihre steuerlichen Pflichten nicht korrekt erfüllt zu haben.

Der VCS-Fehler hat auf mehreren Ebenen Probleme ausgelöst:

  • Rechnungen wurden ohne Umsatzsteuer ausgewiesen.
  • Die OSS-Meldung für das 1. Quartal 2025 war dadurch unvollständig.
  • Umsatzsteuer wurde in vielen Fällen nicht abgeführt – obwohl sie hätte gezahlt werden müssen.
  • Korrekturen sind laut Steuerberaterin Sabine Wirsching gesetzlich verpflichtend (§ 14c UStG).

Besonders kritisch: Die OSS-Korrektur kann nicht rückwirkend für das 1. Quartal erfolgen, sondern muss im Folgequartal (also Q2 2025) nachgemeldet werden.

Amainvoice bietet eine vollautomatisierte Lösung für betroffene Verkäufer. Die Software

  • identifiziert alle betroffenen Transaktionen,
  • storniert die fehlerhaften Rechnungen,
  • erstellt neue Rechnungen mit korrektem Steuersatz und aktuellem Leistungsdatum (Juni 2025),
  • generiert automatisch die korrekten Buchungsstapel für den Steuerberater und
  • berücksichtigt alles sauber in der OSS-Meldung für Q2 2025.

Das Beste: Für Bestandskunden ist diese Korrektur bereits im Service enthalten – ohne Zusatzkosten.

Amazon hat außerdem angekündigt, die entgangene Umsatzsteuer zu erstatten. Diese Rückzahlungen werden bei Amainvoice automatisch verbucht – als umsatzsteuerfreie sonstige Erstattungen. Damit wird der Liquiditätsnachteil für Verkäufer ausgeglichen. Allerdings ist unklar, ob die Erstattungen exakt der abzuführenden Umsatzsteuer entsprechen – eine manuelle Prüfung wird empfohlen.

Was sollten betroffene Verkäufer jetzt tun?

  1. E-Mail prüfen: Wer die Info-Mail von Amazon im Mai 2025 erhalten hat, ist betroffen.
  2. Amazon-Bericht checken: Der technische Bericht enthält Hinweise zu den betroffenen Transaktionen.
  3. Steuerberater informieren: Zusammenarbeit mit der Kanzlei ist wichtig, um Fehler in der Buchhaltung zu vermeiden.
  4. Amainvoice verwenden: Wer die Software nutzt, muss sich um (fast) nichts kümmern.

FAQ

Was genau ist am 21.02.2025 bei Amazon passiert?

Ein technischer Fehler im Umsatzsteuerberechnungsservice (VCS) führte dazu, dass Amazon bei grenzüberschreitenden EU-Bestellungen an Privatkunden keine Umsatzsteuer berechnete.

Wie wirkt sich das auf meine OSS-Meldung aus?

Die Umsätze wurden nicht korrekt in der OSS-Meldung für Q1/2025 erfasst. Die Korrektur muss nun im 2. Quartal erfolgen, da OSS-Meldungen nicht rückwirkend korrigiert werden können.

Wie hilft Amainvoice bei der Korrektur?

Amainvoice identifiziert betroffene Rechnungen, storniert diese automatisch, erstellt neue korrekte Rechnungen und übermittelt die richtigen Buchungsstapel an den Steuerberater.

Erstattet Amazon die entgangene Umsatzsteuer?

Ja, Amazon hat eine Erstattung angekündigt. Diese wird automatisch in der Buchhaltung berücksichtigt, sofern Amainvoice genutzt wird.

Bin ich betroffen, wenn ich die Amazon-Mail nicht erhalten habe?

Wahrscheinlich nicht – nur betroffene Verkäufer wurden benachrichtigt. Dennoch empfiehlt es sich, im Seller Central den technischen Bericht zu prüfen.

Paul Komoszki
Paul Komoszki
Seit den späten 1990er Jahren bin ich im E-Commerce aktiv, Unternehmer und Kapitalist aus Leidenschaft. Als Herausgeber des unabhängigen SellerMag teile ich Einblicke in die Welt des Online-Handels.
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