12. Mai 2025 Lesezeit: 2 Min.

DHL ändert Versandbedingungen ab 15. Mai 2025 – Das müssen Online-Händler jetzt beachten

DHL ändert Versandbedingungen ab 15. Mai 2025 – Das müssen Online-Händler jetzt beachten

Die Deutsche Post DHL stellt ihre Versandbedingungen ab dem 15. Mai 2025 umfassend um – mit teils gravierenden Auswirkungen für den Onlinehandel. Besonders betroffen: die Zustellung an Packstationen, Drittautomaten und DHL-Paketkästen. Für Händler bedeutet das Handlungsbedarf, um unnötige Rücksendekosten und unzufriedene Kunden zu vermeiden.

Packstationen: Nur noch bei 100 % korrekter Adressierung

DHL wird strenger bei der Zustellung an Packstationen. Künftig müssen Name und Postnummer des Empfängers exakt mit den Angaben im DHL-Kundenkonto übereinstimmen. Stimmt etwas nicht – etwa wegen Zahlendrehern oder einem anderen Empfängernamen – wird die Sendung automatisch zurückgeschickt. Für Online-Händler kann das nicht nur Mehrkosten verursachen, sondern auch Kundenunmut hervorrufen. Händler sollten daher verstärkt auf die korrekte Adressangabe achten und ihre Kunden aktiv informieren.

Drittautomaten-Zustellung nur unter Bedingungen

Auch bei Drittautomaten, also nicht von DHL betriebenen Paketstationen, zieht der Logistiker die Regeln an. Zustellungen erfolgen künftig nur, wenn diese Stationen eindeutig beschriftet, für DHL kostenfrei zugänglich und mit einer offiziellen Adresse versehen sind. Fehlen diese Voraussetzungen, wird das Paket nicht zugestellt – es geht direkt zurück an den Absender.

Aus für veraltete DHL-Paketkästen

DHL stellt die Zustellung an Paketkästen mit veralteter Technik ein. Betroffen sind insbesondere ältere Modelle ohne moderne Zugangsmöglichkeiten wie Zahlenschlösser oder digitale Freigaben. Kunden müssen ihre Paketkästen technisch umrüsten und Zugangsdaten im DHL-Konto hinterlegen. Händler sollten bei betroffenen Kunden frühzeitig kommunizieren, um Retouren zu vermeiden.

Internationale Sendungen: Umleitung möglich – mit Einschränkungen

Neu ist auch, dass internationale Pakete künftig umgeleitet werden können – etwa an eine Packstation oder Postfiliale. Diese Funktion gilt aber nur für Sendungen ohne Einfuhr- oder Zollabgaben. Damit will DHL mehr Flexibilität für Kund:innen bieten, insbesondere bei Lieferungen aus der EU.

AGB-Widerspruch: Nur noch bis 14. Mai möglich

Wer mit den neuen Geschäftsbedingungen nicht einverstanden ist, kann diesen bis zum 14. Mai 2025 widersprechen – schriftlich per Mail oder Brief. Achtung: Ein Widerspruch führt dazu, dass DHL ab dem 15. Mai keine Leistungen mehr erbringt. Wer nichts tut, akzeptiert die neuen Bedingungen automatisch.

Die Änderungen haben direkte Auswirkungen auf die Versandprozesse im E-Commerce. Online-Händler sollten daher ihre internen Abläufe, Versandadressen und Kund:innenkommunikation überprüfen und ggf. anpassen.

Was ändert sich bei der Adressierung von Packstationen? Ab dem 15. Mai 2025 muss der Empfängername exakt mit der hinterlegten Postnummer im DHL-Konto übereinstimmen. Sonst erfolgt eine Rücksendung.
Welche Anforderungen gelten für Drittautomaten? Drittautomaten müssen für DHL kostenlos zugänglich sein, eine offizielle Adresse haben und eindeutig gekennzeichnet sein.
Was passiert mit alten DHL-Paketkästen? Veraltete Paketkästen werden nicht mehr beliefert. Kunden müssen diese technisch aufrüsten und Zugangsinfos im DHL-Konto hinterlegen.
Gilt die Umleitungsmöglichkeit auch für internationale Pakete? Ja, aber nur wenn keine Zoll- oder Einfuhrabgaben anfallen. Dann kann die Sendung an Packstationen oder Filialen umgeleitet werden.
Wie kann man den neuen DHL-AGB widersprechen? Ein schriftlicher Widerspruch ist bis 14. Mai 2025 per Mail oder Brief möglich. Danach gelten die neuen Bedingungen automatisch.
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