5. Juni 2025 Lesezeit: 2 Min.

Kartellamt mahnt Amazon ab: Verdacht auf unfaire Preisvorgaben gegenüber Marketplace-Händlern

Kartellamt mahnt Amazon ab: Verdacht auf unfaire Preisvorgaben gegenüber Marketplace-Händlern

Amazon unter regulatorischem Druck

Das Bundeskartellamt hat Amazon wegen des Verdachts auf wettbewerbswidriges Verhalten offiziell abgemahnt. Laut der Behörde habe Amazon in unzulässiger Weise in die Preisgestaltung unabhängiger Händler auf dem Marketplace eingegriffen. Grundlage für das Vorgehen ist das neue Wettbewerbsrecht, das dem Bundeskartellamt mehr Eingriffsrechte gegenüber digitalen Großkonzernen einräumt.

Im Zentrum der Kritik steht die Frage, ob Amazon seine Marktmacht missbraucht, um Preisdruck auf Händler auszuüben. Denn wer auf der Plattform nicht zu einem von Amazon als „marktgerecht“ bewerteten Preis verkauft, wird offenbar in der Sichtbarkeit benachteiligt – etwa durch Ausschluss aus der Buy Box oder schlechtere Platzierungen im Ranking.

Missbrauch durch „weiche“ Preisvorgaben?

Die Wettbewerbshüter werfen Amazon vor, die Buy Box und die Sichtbarkeit von Angeboten systematisch als Druckmittel einzusetzen. Händler, die ihre Preise nicht entsprechend anpassen, könnten im Nachteil sein – selbst wenn ihre Angebote qualitativ hochwertig und lieferfähig sind.

Zwar gibt Amazon laut eigenen Angaben keine direkten Preisvorgaben vor, doch das Verhalten der Plattform beeinflusse faktisch die Preisgestaltung. Genau darin sieht das Kartellamt den Missbrauch einer marktübergreifenden Dominanz. Der Hintergrund: Amazon wurde in Deutschland bereits 2021 als Unternehmen mit „überragender marktübergreifender Bedeutung“ eingestuft – und unterliegt seitdem einer erweiterten Missbrauchsaufsicht.

Amazon verteidigt sich

Amazon selbst weist die Vorwürfe entschieden zurück. Man wolle faire und wettbewerbsfähige Preise für Verbraucher:innen gewährleisten, ohne dabei in die Preisautonomie der Händler einzugreifen. Die Buy Box sei Teil eines automatisierten Systems, das verschiedene Faktoren wie Preis, Versandgeschwindigkeit und Kundenzufriedenheit berücksichtige – nicht allein den Preis.

Nach Angaben von Amazon soll das Ziel sein, „Kund:innen das beste Einkaufserlebnis zu bieten und Verkaufspartner beim erfolgreichen Geschäft zu unterstützen“.

Mögliche Konsequenzen für die Plattform

Das Kartellamt hat Amazon nun zur Stellungnahme aufgefordert. Je nachdem, wie diese ausfällt, könnte eine formelle Anordnung folgen, die Amazon zu Änderungen zwingt. Für den E-Commerce in Deutschland wäre das ein deutliches Signal: Plattformen mit marktbeherrschender Stellung können nicht länger beliebig Regeln vorgeben, die faktisch Preisparität oder -disziplin erzwingen.

Die Entscheidung könnte auch EU-weit Signalwirkung entfalten – zumal ähnliche Untersuchungen in anderen Mitgliedsstaaten bereits laufen. Händler wiederum dürften auf mehr Fairness und Transparenz hoffen, insbesondere beim Zugang zu kritischen Verkaufsfunktionen wie der Buy Box. Für Amazon steht dabei nicht weniger als das Vertrauen der Marktpartner auf dem Spiel.

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