EU-Rat beschließt Reform zur Umsatzsteuer im E-Commerce
Am 14. Mai 2025 hat der Rat der Europäischen Union die letzte politische Hürde für eine umfassende Reform der Mehrwertsteuervorgaben im digitalen Handel genommen. Im Rahmen der Initiative „VAT in the Digital Age“ (ViDA) haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf eine neue Richtlinie geeinigt, die weitreichende Auswirkungen auf den grenzüberschreitenden Online-Handel haben wird.
Die sogenannte „allgemeine Ausrichtung“ ist damit beschlossen – nun folgt die formale Anhörung des Europäischen Parlaments. Die endgültige Verabschiedung und Veröffentlichung im Amtsblatt der EU wird noch 2025 erwartet.
One-Stop-Shop (OSS) wird ab Juli 2028 verpflichtend
Zentrales Element der Reform ist die verpflichtende Nutzung des One-Stop-Shop-Verfahrens (OSS) für innergemeinschaftliche Verkäufe an Endkund:innen ab dem 1. Juli 2028. Händler müssen dann ihre Umsatzsteuer-Meldungen für Verkäufe in andere EU-Länder zentral über das OSS-System in ihrem Heimatland abgeben.
Das bedeutet: Statt sich in jedem einzelnen EU-Land steuerlich registrieren zu müssen, reicht künftig eine einzige Anmeldung im Herkunftsland. Das soll vor allem kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zum EU-Binnenmarkt erleichtern und Verwaltungsaufwand reduzieren.
Import-One-Stop-Shop (IOSS) für Drittländer verpflichtend
Auch für Importe von Waren mit einem Wert bis 150 Euro aus Drittstaaten wird die Nutzung des Import-One-Stop-Shop (IOSS) verpflichtend. Der IOSS wurde bereits 2021 als freiwillige Lösung eingeführt – nun wird er für alle betroffenen Händler und Plattformen zur Pflicht.
Der IOSS erlaubt es, die Mehrwertsteuer direkt beim Verkauf zu erheben und an die jeweilige nationale Steuerbehörde weiterzuleiten, wodurch Zollverzögerungen und Mehraufwand für Verbraucher:innen vermieden werden.
Plattformen werden haftbar gemacht
Ein weiterer wichtiger Aspekt der Reform: Marktplätze und Online-Plattformen, die Verkäufe zwischen Unternehmen und Verbraucher innerhalb der EU vermitteln, gelten künftig als „fiktive Lieferanten“. Sie sind damit selbst für die ordnungsgemäße Abführung der Mehrwertsteuer verantwortlich.
Diese Maßnahme zielt auf mehr Steuergerechtigkeit ab – insbesondere im Hinblick auf Händler aus Drittstaaten, die bisher häufig über Plattformen operierten, ohne ihre Steuerpflichten zuverlässig zu erfüllen.
Mehr Transparenz, weniger Bürokratie
Mit der Reform will die EU sowohl Steuerverluste eindämmen als auch fairere Wettbewerbsbedingungen im E-Commerce schaffen. Die zentrale Erhebung der Umsatzsteuer über digitale Schnittstellen und eine stärkere Einbindung der Plattformen soll den grenzüberschreitenden Handel vereinfachen und steuerlich besser kontrollierbar machen.
Für viele Händler bedeutet das: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, sich mit den anstehenden Änderungen vertraut zu machen und entsprechende Umstellungen in Prozessen und IT-Systemen vorzubereiten.